Versicherung

Die Versicherung der Kinder (Unfall- und Haftpflichtversicherung) ist Sache der gesetzlichen Vertreter.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Der Ferienpass Kestenholz und die Veranstalter der Anlässe übernehmen keine Haftung bei Unfall oder Schäden, welche durch die teilnehmenden Kinder verursacht werden.